Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 ab dem 01.04.2021 die Möglichkeit, auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden. Die Schlüsselzahl 197 dient der Kenntlichmachung und Auswertung und hat keine nationale Beschränkung für das EU-Ausland.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.