Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge: AM

Was darf ich fahren?  

Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge; max. 45 km/h bbH; Elektromotoren bis 4 KW, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Wo liegen die Hürden?  

Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?  

Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden à 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Was muss ich zur Antragstellung auf Behörde mitbringen?  

Lichtbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt